Interpellation Birka Junker und Mitunterzeichnende: Inklusion in der Gemeinde Langnau
Der Gemeinderat wird ersucht, folgende Fragen zu beantworten:
- Was unternimmt die Gemeinde Langnau zur Arbeitsintegration von Personen mit erschwertem Zugang zum 1. Arbeitsmarkt?
- Wie motiviert und unterstützt die Gemeinde lokale Arbeitgeber*innen, Menschen mit erschwertem Zugang zum 1. Arbeitsmarkt anzustellen?
- Was unternimmt die Gemeinde Langnau, um Angebote in den Bereichen Integration und Inklusion zu fördern?
Hintergrund
2014 ist in der Schweiz die Behindertenrechtskonvention in Kraft getreten. Mit deren Inkraftsetzung hat sich die Schweiz verpflichtet, Hindernisse zu beseitigen, mit denen Menschen mit Behinderungen konfrontiert sind, sie vor Diskriminierung zu schützen und ihre Inklusion und Gleichstellung in der Gesellschaft zu fördern. Die IV engagiert sich seit Anfang 2022 besonders dafür, dass Kinder und Jugendliche mit gesundheitlichen Einschränkungen sowie psychisch erkrankte Versicherte gezielter unterstützt, deren Eingliederungspotenzial gestärkt und die Vermittlungsfähigkeit verbessert werden können.
Praktika werden in der Gemeinde Langnau bereits unkompliziert angeboten. Verschiedene Institutionen bieten für unterschiedliche Anspruchsgruppen Angebote im geschützten Rahmen an. Diese Angebote dienen der Integrationvon Menschen mit Behinderungen. Angebote zu deren Inklusion hingegen sind in Langnau noch nicht sichtbar: Wo können Menschen mit erschwertem Zugang zum Arbeitsmarkt dank eines selbständig erwirtschafteten Lohns ein selbstbestimmtes Leben führen?
Nach wie vor wird im BZ Emme in Langnau mindestens eine PrA-Klasse (PrA: Praktische Ausbildung nach Insos) unterrichtet. Es stünde der Standortgemeinde Langnau gut an, Menschen mit erschwertem Zugang zum 1. Arbeitsmarkt gezielt zu unterstützen, wenn Firmen und Institutionen auf Gemeindegebiet offene Stellen anbieten. Das Ziel ist: Lernende auf PrA-Niveau können nicht «nur» im 2. Arbeitsmarkt, sondern dank Supported Education (Begleitung und Unterstützung von Menschen im Rahmen von qualifizierenden Berufsbildungsmassnahmen in Regelstrukturen und beim Übergang in die Erwerbsarbeit) vermehrt auch im 1. Arbeitsmarkt integriert werden.
Die zuweisenden Stellen – Arbeitslosenversicherung, Invalidenversicherung und Sozialhilfe –sind auf Angebote im 1. und 2. Arbeitsmarkt angewiesen. Die Gemeinde kann sie dabei unterstützen. Die rasche Wiedereingliederung in den ersten Arbeitsmarkt ist genauso wichtig wie der Erhalt von geschützten Arbeitsplätzen in einem breiten Branchenangebot.
Dem Gemeinderat wird im Voraus für die Beantwortung der Fragen gedankt.
Langnau, 05.12.2022
Birka Junker und Mitunterzeichnende