Interpellation betreffend der Bepflanzung der Kreisel mit Bäumen
An der Sitzung des Grossen Gemeinderates vom 11. März 2024 hat der Gemeinderat seine Antwort auf das Postulat "Postulat betreffend der Pflanzung von Bäumen für den Klimaschutz, die Anpassung an den Klimawandel und die Biodiversitätsförderung" präsentiert. In der Antwort wurde bezüglich der Bepflanzung der Kreisel in Langnau die folgende Aussage gemacht:
"Sowohl der Ilfiskreisel als auch der Gerbekreisel befinden sich im Eigentum des Kantons. Entsprechend hat die Gemeinde Langnau bei diesen Bauten keine Entscheidkompetenz. Zudem gibt es diesbezügliche Sicherheitsbestimmungen, welche das Pflanzen von Bäumen untersagen."
Eine Diskussion mit einer Fachperson des Kantons Bern hat bezüglich der Ausgestaltung der Kreisel folgendes ergeben:
- Der Kanton empfiehlt die Bepflanzung von Kreiseln mit Bäumen. Die Temporeduktion duch Sichtverhinderung ist erwünscht.
- Für Kreisel ist keine Sichtberme (Sichtbereich) vorgeschrieben.
- Die Innenfläche der Kreisel ist Kantonsboden, die Gestaltung überlässt er aber den Gemeinden.
- Werbung in Kreiseln ist verboten.
Die Unterzeichnenden bitten den Gemeinderat folgende Fragen zu beantworten:
- Wie erklärt sich der Gemeinderat diese widersprüchlichen Aussagen?
- Wird der Gemeinderat den Sachverhalt bezüglich der Bepflanzung der Kreisel mit Bäumen noch einmal abklären?
- Da der Kanton die Bepflanzung von Kreiseln mit Bäumen empfiehlt, kann erwartet werden, dass in den Kreiseln nun doch eine Umgestaltung und Pflanzung von Bäumen erfolgen wird?
- Da Werbung in Kreiseln verboten ist, aktuell aber die Kreisel zu Werbezwecken genutzt werden, wird der Gemeinderat die Werbung entfernen lassen?
Langnau, 17. Juni 2024
Ivo Strahm und Mitunterzeichnende