Einsetzung einer Klimakommission – Interfraktionelle Motion (SP, EVP, GLP)

Der Gemeinderat wird beauftragt, eine Kommission einzusetzen, die relevante Geschäfte im Hinblick auf den Klimaschutz prüft und gegebenenfalls Anträge zur Minimierung des CO2-Ausstosses macht. Der Gemeinderat unterbreitet dem Parlament raschestmöglich Vorschläge, wie diese «Klimakommission» ausgestaltet (Organisation, Besetzung, Anbindung, Rechte und Pflichten) und wann sie eingesetzt werden kann.

Begründung

Im revidierten Reglement über die Organisation der Kommissionen und der Gemeindeverwaltung fehlt eine Kommission, die sich explizit um die Auswirkungen kommunaler Projekte aufs Klima kümmert. Das ist für uns angesichts der von Jahr für Jahr akuter werdenden ökologischen Krise nicht nachvollziehbar. Die Umweltkommission, wie sie im Reglement aufgeführt ist, kann die immer wichtiger werdende Klimafrage nicht mit dem nötigen Gewicht verfolgen, weil sie eine Vielzahl anderer Themen zu betreuen hat und bei den meisten klimarelevanten Geschäften gar nicht einbezogen ist (insbesondere bei den zahlreichen Bauprojekten). Die Klimakommission müsste bei allen klimarelevanten Geschäften einbezogen werden (analog der FiKo bei allen finanzrelevanten Geschäften). Sie prüft dabei in erster Linie, wo und wie sich der CO2-Ausstoss mit verhältnismässigem Aufwand minimieren lässt.

Nach der Annahme des kantonalen Klimaschutzartikels am 26. September 2021 sind auch die Gemeinden in der Pflicht. Nachfolgend zwei Zitate aus der Abstimmungsbotschaft des Grossen Rates des Kantons Bern: «Kanton und Gemeinden sollen sich demnach aktiv für eine Begrenzung der Klimaveränderung einsetzen. Ziel ist es, dass der Kanton Bern bis 2050 klimaneutral wird. Zudem sollen sich Kanton und Gemeinden dafür engagieren, Risiken und Schäden, die als Folgen des Klimawandels entstehen, zu begrenzen.» «Andererseits sollen Kanton und Gemeinden Anstrengungen unternehmen, die nachteiligen Auswirkungen der Klimaveränderung zu begrenzen. So sollen sie Massnahmen treffen, um Klimarisiken zu verringern und Klimaschäden zu bewältigen, beispielsweise durch einen Ausbau des naturnahen Hochwasserschutzes, Investitionen in eine widerstandsfähige Wasserversorgung, Anreize zu nachhaltiger Boden- und Waldbewirtschaftung oder die Anpassung städtebaulicher Vorgaben.»

Andere Gemeinden haben mit der Umsetzung bereits begonnen. Als Beispiel hat unsere Nachbargemeinde Trubschachen den Klimaschutz prioritär in ihr neues Leitbild geschrieben und legt dieses der Gemeindeversammlung am 29. November 2021 zur Abstimmung vor. Es ist unabdingbar, dass dem Thema Klimaschutz auch in der Gemeinde Langnau mehr Beachtung und mehr politisches Gewicht zuteil wird – die Bildung einer «Klimakommission» ist ein erster wichtiger Schritt.

Erstunterzeichnende: Michaela Liniger André Röthlisberger Samuel Brechbühl